Pflegeberatung Willich

Pflegeberatung Willich
Wir sind für Sie da

la vie pflegeleistungen willich

Individuelle Beratung für pflegende Angehörige

Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause? Dann wissen Sie, wie herausfordernd diese Aufgabe sein kann. Unsere Pflegeberatung in Willich und Umgebung unterstützt Sie ganzheitlich – mit individueller Beratung, konkreten Tipps für den Alltag und praktischer Anleitung direkt am Pflegeplatz. Wir begleiten Sie persönlich und beziehen Sie aktiv in die Planung und Umsetzung der Pflege mit ein.

Unser Ziel: Sie sollen sich als pflegende Person niemals allein gelassen fühlen.

SO Läuft die pflegeberatung ab

Erstkontakt & Anfrage

Sie oder Ihre Angehörigen nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre aktuelle Situation sowie Ihren Bedarf an Pflegeberatung.

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Persönlicher termin vor ort

Unser Team kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause, um sich ein Bild der aktuellen Situation zu machen. Meistens sind auch Angehörige beim Termin dabei. Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen sinnvoll sind und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.

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Individuelle Lösung

Nach dem Termin klären wir den aktuellen Pflegebedarf und planen – wenn gewünscht – die nächsten Schritte oder konkrete Pflegeeinsätze.

la vie pflegeberatung willich

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und von Angehörigen gepflegt werden, ist eine regelmäßige Pflegeberatung gesetzlich vorgeschrieben. Wir übernehmen das gern für Sie – professionell und zuverlässig:

  • Pflegegrad 1: Beratung einmal pro Jahr
  • Pflegegrad 2 & 3: Beratung alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5: Beratung alle 3 Monate

Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig.

Wohnraumberatung – Sicher wohnen, selbstbestimmt leben

Ein sicheres und barrierefreies Zuhause ist die Basis für ein selbstständiges Leben mit Pflegebedarf.
Wir beraten Sie individuell, wie sich Ihre Wohnsituation an neue Bedürfnisse anpassen lässt – von kleinen Veränderungen wie rutschfesten Matten oder Haltegriffen bis hin zu umfangreicheren Maßnahmen wie einem Badumbau.

Auch bei der Vermittlung passender Fachfirmen oder Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen zur Seite.

la vie willicher pflegedienst

Ihr Überblick zu Leistungen und Ansprüchen

Pflegegrade einfach erklärt

Pflegegrad 1 – Unterstützung bei ersten Einschränkungen im Alltag

Ihre Ansprüche bei Pflegegrad 1 

  • Monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Finanzierung anerkannter
  • Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.
  • Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung, um individuelle Hilfsangebote kennenzulernen.
  • Möglichkeit, Zuschüsse für notwendige Wohnraumanpassungen, wie beispielsweise den barrierefreien Umbau des Badezimmers, zu erhalten.
  • Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.


Für wen?

  • Menschen, die noch überwiegend selbstständig sind, aber punktuell Unterstützung benötigen (z. B. bei Haushalt, Arztbesuchen oder Organisation).

Pflegegrad 2 – Regelmäßige Unterstützung im Alltag

Leistungen bei Pflegegrad 2

Pflegegeld: 347 € monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen.
Pflegesachleistungen: Bis zu 796 € monatlich für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Tages- und Nachtpflege: Bis zu 721 € monatlich für teilstationäre Betreuungsangebote.
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen

Weitere Ansprüche

Seit dem 1. Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Zusätzlich können Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung beantragt werden.

Für wen?

Menschen, die noch überwiegend selbstständig sind, aber punktuell Unterstützung benötigen (z. B. bei Haushalt, Arztbesuchen oder Organisation).

Pflegegrad 3 – Deutlicher Unterstützungsbedarf

Leistungen bei Pflegegrad 3

Pflegegeld: 599 € monatlich.
Pflegesachleistungen: Bis zu 1.497 € monatlich für professionelle Pflegeleistungen.
Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.357 € monatlich.
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Weitere Ansprüche

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Für wen?

Menschen, die täglich auf umfassende Unterstützung und Betreuung angewiesen sind.

Pflegegrad 4 – Sehr hoher Unterstützungs- und Pflegebedarf

Leistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegeld: 800 € monatlich.
Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859 € monatlich.
Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.685 € monatlich.
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich.Weitere Ansprüche

Weitere Ansprüche

Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Für wen?

Pflegebedürftige, die aufgrund schwerwiegender Einschränkungen auf eine intensive Unterstützung im Alltag angewiesen sind.

Pflegegrad 5 – Höchster Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen

Leistungen bei Pflegegrad 5

Pflegegeld: 990 € monatlich.
Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 € monatlich.
Tages- und Nachtpflege: Bis zu 2.085 € monatlich.
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich.
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen

Weitere Ansprüche

Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €.
Umfangreiche Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Für wen?

Menschen mit einem sehr hohen und komplexen Pflegebedarf, die dauerhaft auf intensive Unterstützung und Betreuung angewiesen sind.

Gut vernetzt
Hilfe organisieren, Entlastung schaffen

Wir arbeiten eng mit externen Partnern aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zusammen – z. B. mit Sanitätshäusern, Ärzten, Therapeuten oder Pflegestützpunkten. So können wir Sie bei Bedarf gezielt an die richtigen Stellen weitervermitteln und Sie zusätzlich entlasten.

Pflegeschulung
Sicherheit durch Wissen

Individuelle Anleitung in Ihrem Zuhause

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und wünschen sich mehr Sicherheit im Umgang mit pflegerischen Aufgaben?
Im Rahmen der Pflegeschulung nach § 45 SGB XI kommen unsere qualifizierten Pflegekräfte zu Ihnen und zeigen Ihnen direkt vor Ort, worauf es ankommt – Schritt für Schritt, verständlich und praxisnah.

FAQ

Häufige Fragen zur pflegeberatung

Für wen ist die Pflegeberatung geeignet?

Unsere Pflegeberatung richtet sich an pflegebedürftige Menschen und Angehörige, die Unterstützung, Orientierung oder konkrete Hilfe im Pflegealltag benötigen.

Ist die Pflegeberatung kostenlos?

Ja, in vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten vollständig – insbesondere bei gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI.

Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?

Das ist ein verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger. Wir führen diese Besuche professionell durch und unterstützen Sie dabei, die Qualität der Pflege sicherzustellen.

Wie läuft eine Pflegeberatung bei La Vie ab?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, besprechen Ihre Situation persönlich und geben Ihnen konkrete Tipps und Empfehlungen – verständlich und praxisnah.

Unterstützt La Vie auch bei Anträgen und Formalitäten?

Ja, wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, bei Formularen und bereiten Sie auf Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vor.

Was ist eine Pflegeschulung nach § 45 SGB XI?

Dabei zeigen wir pflegenden Angehörigen direkt vor Ort, wie sie Pflegehandlungen sicher durchführen können – Schritt für Schritt und leicht verständlich.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Sie und Ihre Familie.